Die Neodigital Fahrradversicherung informiert über den Leistungsumfang und Entschädigungen und bietet Einblick in den Schutz für verschiedene Schadensfälle.
1. Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teilediebstahl
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
2. Entschädigung bei Vandalismus / NeodigitalBeschädigung
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns), die die Verkehrsund Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
3. Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt.