In der Neodigital Unfallversicherung gilt:
Für die Einstufung und die Berechnung der Versicherungsbeiträge ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit bzw. Beschäftigung maßgeblich, nicht der erlernte Beruf.
Wir unterscheiden nach den folgenden Einstufungen:
1. Gefahrengruppe A:
Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, Schüler, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner, Arbeitssuchende, Rentner, Pensionäre, kaufmännische/verwaltende Tätigkeiten im Innen- und Außendienst, lehrende, planende, leitende und aufsichtsführende Tätigkeiten, Tätigkeiten im Verkauf, in der Datenerfassung und Datenverarbeitung, im Gesundheitswesen (humanitärer Bereich, außer Sanitäter), in der Schönheitspflege,
in der Steuerung von Anlagen und Maschinen (ausschließlich elektronisch), Beschäftigte oder Inhaber im Hotel- und Gaststättengewerbe (außer Köche), Fotografen, Künstler, Optiker, Reporter, Schneider, Uhrmacher.
2. Gefahrengruppe B:
Körperliche/handwerkliche Tätigkeit, wie Tätigkeit auf Baustellen, Gerüsten etc., Bedienen, Steuern, Einrichten und Warten von Maschinen und Anlagen, Tätigkeit mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen, Angehörige der Polizei, Bundesgrenzschutz, Steuer- und Zollfahndung, Berufssoldaten, Berufskraftfahrer, Feuerwehrleute, Landwirte, Tänzer, Tanz- und Sportlehrer, Tätigkeiten in der Tierpflege, Tiergesundheit und Tierzucht.
Sofern die versicherte Person eine berufliche Tätigkeit nach Gefahrengruppe „A“ und „B“ ausübt, erfolgt die Einstufung nach „B“.
3. Nicht versicherbare Berufe:
- Stuntmen,
- Sprengpersonal, Kampfmittelräumdienst, Munitionssucher,