Die Neodigital Unfallversicherung regelt die Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit und erläutert die damit verbundenen Bedingungen.
Wird bei der versicherten Person eine
- dauernde Schwer- oder Schwerst-Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder
- eine Geisteskrankheit
ärztlich festgestellt und durch Bescheid der Pflegekasse nachgewiesen, so können Sie den Versicherungsschutz rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung kündigen.
Wir erstatten den Beitrag für die betroffene Person ab dem Zeitpunkt der Feststellung, maximal jedoch für die letzten 2 Jahre.