Die Neodigital Unfallversicherung behandelt Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen, deren Deckung unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt.
1. Krankheiten und Gebrechen
Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Beispiele: Krankheiten sind z.B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen; Gebrechen sind z.B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenverkürzung.
2. Mitwirkung
a) Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt :
Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich
- bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz des Invaliditätsgrads.
- bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10 %. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 50 % mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt daher 5 %.
b) Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine Minderung vor.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Wir nehmen keine Minderung vor, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 75% beträgt.