Die Neodigital Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, die nach einem Unfall erforderlich werden können.
1. Voraussetzungen für die Leistung
Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten
- für Such-, Bergungs-oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten oder
- für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik entstanden.
Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Kosten für Rückholung
1. In der Neodigital Unfallversicherung ersetzen wir die Kosten für die Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen ersten Wohnsitz oder einem in der Umgebung gelegenen Krankenhaus.
Voraussetzung ist, dass diese Kosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. Ab einer Dauer des Krankenhausaufenthaltes von 14 Tagen verzichten wir auf den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.
2. Bei einem unfallbedingten Tod ersetzen wir auch die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen ersten Wohnsitz.
3. Die nachgewiesenen Kosten werden im Rahmen der Such-, Bergungs-oder Rettungskosten bis maximal 100.000 EUR gezahlt.