Die Neodigital Unfallversicherung umfasst eine Todesfallleistung, die im Falle eines Unfalls finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene bereitstellt.
1. Voraussetzungen für die Leistung bei Todesfall
Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt und dieser Unfall zum Tod führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Zudem ist uns, soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt durchführen zu lassen.
2. Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Todesfallleistung bei Verschollenheit
Der Unfalltod gilt als nachgewiesen, wenn die versicherte Person nach §§ 5 bis 7 Verschollenheitsgesetz (Fahrt auf See, Flug, andere Lebensgefahr) rechtswirksam für tot erklärt wird. Sie müssen die Verschollenheit innerhalb eines Jahres nach geplantem Ende der Fahrt auf See, des Fluges oder der Beendigung der anderen Lebensgefahr bei uns geltend machen.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Verschollenheit ausgehen.
Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Todesfallleistung trotz Unfall durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung
Die Neodigital Unfallversicherung zahlt Todesfallleistung auch, wenn der Versicherungsschutz (Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen) ausgeschlossen ist.