Die Neodigital Unfallversicherung umfasst Leistungen für Unfälle unter Wasser und bietet damit spezifischen Schutz für versicherte Personen.
Als Unfall gilt, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig
- erstickt, ertrinkt oder
- einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Beispiele: Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen
In der Neodigital Unfallversicherung gelten auch Tauchtypische Gesundheitsschäden und Druckkammerkosten
1. In der Neodigital Unfallversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung, ohne dass ein Unfallereignis, d.h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss.
2. Bei versicherten Tauchunfällen werden die notwendigen Therapiekosten einschließlich der Behandlung in einer Dekompressionskammer im Rahmen der Such-, Bergungs- oder Rettungskosten bis maximal 50.000 EUR gezahlt.
3. Ziffer 2.3 der Tarifbestimmungen (20NEO Tarifbestimmungen 2.3) bleibt
unberührt.