Die Neodigital Unfallversicherung gilt in verschiedenen Situationen und bietet den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
1. Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags:
- weltweit und
- rund um die Uhr.
2. Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen bewusst in Kauf nimmt, gelten als unfreiwillig erlitten.
Ergänzend besteht auch Versicherungsschutz für:
- tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen,
- den Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser,
- Gesundheitsschäden durch unfreiwillig erlittenen Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug,
- Gesundheitsschäden durch Erfrierungen, auch ohne dass ein Unfallereignis eingetreten sein muss
In der Neodigital Unfallversicherung umfasst der Unfallbegriff auch:
Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
Nimmt die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden bewusst in Kauf, so gelten diese dennoch als unfreiwillig erlitten und sind mitversichert.
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug
Als Unfallereignis gelten auch der unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff.
Erfrieren
Als Unfallereignis gelten auch Gesundheitsschäden durch unfreiwillige Erfrierungen.
Ertrinken und Ersticken
Als Unfallereignis gilt auch der unfreiwillige Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser.