Die Neodigital Unfallversicherung bietet ein Krankenhaustagegeld, das bei Krankenhausaufenthalten infolge von Unfällen zur finanziellen Unterstützung dient.
1. Voraussetzungen für die Leistung von Krankenhaustagegeld
Die versicherte Person
- ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
Es besteht kein Versicherungsschutz für stationäre Aufenthalte, bei denen nicht die
akute Heilbehandlung im Vordergrund steht, sondern die medizinische Rehabilitation.
oder - unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten Operation.
Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur Vermeidung einer vollstationären Heilbehandlung.
Beispiel: Ambulante Operation eines Kreuzbandrisses
Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
2. Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für X Jahre ab dem
Tag des Unfalls. - für X Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt für Krankenhaustagegeld auch:
Voraussetzungen für die Leistung
Die versicherte Person
- ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
- unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens einen Tag ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 5 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
- für 3 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Doppeltes Krankenhaustagegeld im Ausland
In der Neodigital Unfallversicherung zahlen wir das Doppelte des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für max. 21 Tage wenn die versicherte Person einen Unfall im Ausland, der einen Krankenhausaufenthalt im Ausland erforderlich macht, erleidet.
Genesungsgeld (nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld) bei vollstationärer Behandlung
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung zahlt die Neodigital Unfallversicherung Genesungsgeld, wenn die versicherte Person Anspruch auf Krankenhaustagegeld hatte und aus der vollstationären Behandlung entlassen wurde.
Wir zahlen das Genesungsgeld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 750 Tage.
Das Genesungsgeld wird auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
Genesungsgeld (nur in Kombination mit dem Krankenhaustagegeld) bei ambulanten Operationen
Zusätzlich zum Krankenhaustagegeld bei ambulanten Operationen zahlen wir Genesungsgeld, wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht. Wir zahlen das
Genesungsgeld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes ebenfalls für 3 Tage.
Erweiterung der Zahlung bei ambulanten Operationen
Wenn sich die versicherte Person unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht, zahlen wir Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, auch wenn eine Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufes oder der allgemeinen Fähigkeit Arbeit zu leisten, nicht vorliegt.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch:
Komageld.
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch künstliches), zahlen wir als zusätzliche Leistung ein Komageld in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes, mindestens jedoch in Höhe von 20 EUR für jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Person in einem Koma befindet. Das vereinbarte Komageld zahlen wir längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Pflegegeld
Wird bei der versicherten Person infolge eines Unfalls der Pflegegrad 4 oder 5 nach Sozialgesetzbuch XI ermittelt, zahlen wir ein Pflegegeld in Höhe von 30 EUR für jeden Kalendertag, an dem die versicherte Person im vorstehenden Sinne pflegebedürftig ist. Das vereinbarte Pflegegeld zahlen wir längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Schmerzensgeld bei Knochenbruch
Erleidet die versicherte Person durch einen Unfall einen Knochenbruch leisten wir ein einmaliges Schmerzensgeld in Höhe von 200 EUR, sofern Krankenhaustagegeld versichert ist.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.