Die Neodigital Unfallversicherung bietet eine Übergangsleistung, die bei vorübergehender Invalidität Unterstützung für die versicherte Person leistet.
Voraussetzungen für die Leistung
1. Die versicherte Person ist unfallbedingt
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- zu mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.
Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
2. Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen.
Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Art und Höhe der Leistung
Wir zahlen die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch Sofortleistung bei schweren Verletzungen im Rahmen der Übergangsleistung
1. Die vereinbarte Versicherungssumme für Übergangsleistung wird in Erweiterung bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:
- Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades;
- Querschnittslähmung;
- Amputation eines Armes oder einer Hand;
- Amputation eines Beines oder Fußes;
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche;
- Erblindung beider Augen;
- Kombination aus mindestens 2 der folgenden Verletzungen: Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel-, Unterschenkelbruch (an 2 unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten) oder Beckenbruch, gewebezerstörender Organschaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren.
Die folgende Klausel bleibt unberührt: "Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Unfall bei uns durch ein ärztliches Attest geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen
uns mit, dass Sie von einer Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt haben.
Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen"
Art und Höhe der Leistung
Die Neodigital Unfallversicherung zahlt die Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.