Die Neodigital Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Unfällen, die durch Vergiftungen verursacht werden, und bietet umfassenden Schutz. In der Unfallversicherung der Neodigital Versicherung gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (Eingang in die Speiseröhre, (z.B. durch Alkohol,
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Pflanzenvergiftungen, die durch Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken von Pflanzen oder Pflanzenteilen hervorgerufen werden, wenn deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war,
- Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe, – wenn die versicherte Person plötzlich ausströmenden Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken oder Säuren etc. durch unabwendbare Umstände bis zu 7 Tage lang ausgesetzt ist –,
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch bei Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe, folgendes:
Es sind Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase und Dämpfe auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase und Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Ausgeschlossen sind die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen.
In der Neodigital Unfallversicherung gilt auch bei Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe und Nahrungsmittelvergiftungen, folgendes:
Mitversichert ist die Einnahme vonschädlichen Stoffen, deren Schädlichkeit der versicherten Person nicht bewusst war (z. B. Nahrungsmittelvergiftung).