In der Neodigital Hundehalter-Haftpflichtversicherung gilt auch das Abtretungsverbot.
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.