In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt bei Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen:
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist begrenzt auf 10.000,– EUR und beträgt das Doppelte dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.