In der Neodigital Pferdehalter-Haftpflichtversicherung gilt auch das Abtretungsverbot:
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.