In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt bei Schäden durch mitversicherte minderjährige Kinder:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht wird sich der Versicherer nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten minderjährigen Kindern berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer längstens innerhalb von 3 Monaten seit Datum der Schadensmeldung wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. ein
Sozialversicherungsträger, Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.
Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. wegen Aufsichtspflichtverletzung) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind. Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist begrenzt auf 150.000,– EUR.
Die oben genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für den Tarif:
Single; Paar ohne Kind