In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmer als vom Betreuungsgericht bestellter – nicht beruflicher – Betreuer/Vormund für die zu betreuende Person.
Für die Dauer der Betreuung/Vormundschaft ist im Umfang dieser Vertragsbestimmungen die gesetzliche Haftpflicht für die betreute Person mitversichert.
Die oben genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für den Tarif:
Single; Single mit Kind; Paar ohne Kind