In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung wird der Versicherer, soweit dies der Versicherungsnehmer längstens innerhalb von 3 Monaten seit Datum der Schadensmeldung wünscht, Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person nach §§ 827 bis 829 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht verantwortlich war und soweit ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist.
Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadensersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige), soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind, vor.
Die Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden beträgt 50.000,- EUR je Versicherungsfall. Für Personenschäden gilt die vertraglich vereinbarte Pauschalversicherungssumme.
Die oben genannten Leistungserweiterungen gelten nicht für den Tarif:
Single; Single mit Kind; Paar ohne Kind