In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers versichert
a) aus der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs (auch sogenanntes „Work&Travel“) oder an (fachpraktischem) Unterricht, z.B. Laborarbeiten an einer allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw.
Hochschule oder Universität, Versichert sind hierbei auch Schäden an (Ausbildungs-) Gegenständen, Einrichtungen, Lehrgeräten (auch Maschinen), die von der allgemeinbildenden, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschule bzw. Universität oder dem Betrieb zur Verfügung bzw. bereitgestellt werden, soweit anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Hierunter fallen auch von den oben aufgeführten Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellte Laptops, Tablets etc.
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und Abhandenkommen.
b) aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden.
c) aus beruflichen, dienstlichen bzw. amtlichen Tätigkeiten für unmittelbar dem Arbeitgeber/ Dienstherrn zugefügte Sachschäden.
Mitversichert sind auch Ansprüche aus Sachschäden, welche an den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln (Laptops, Tablets etc.) entstehen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Beschädigung unmittelbar während der beruflichen Tätigkeit entstanden ist (z.B. während der Nutzung im Homeoffice oder während des direkten Transports zwischen der Arbeitsstätte und der Wohnung).
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Schäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht ersatzpflichtig sind.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 10.000 EUR. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht versicherter Personen bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität) oder Ferienjobs auch für die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen versichert, soweit nicht Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.