Die Unfallversicherung von Neodigital enthält in den Tarifen NEO S, NEO M und NEO L allgemeine Leistungen wie eine rückwirkende Kündigung bei Pflegebedürftigkeit sowie eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit mit tarifabhängigem Umfang.
- Rückwirkende Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit durch Versicherungsnehmer: NEO S bis 2 Jahre, NEO M bis 2 Jahre, NEO L bis 2 Jahre.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit: NEO M bis 12 Monate, NEO L bis 12 Monate (in NEO S nicht enthalten).
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt umfasst vertragliche Erleichterungen. Dazu gehören eine rückwirkende Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit sowie eine Beitragsbefreiung, falls die versicherte Person arbeitslos wird.
Häufige Fragen
Kann der Vertrag bei Pflegebedürftigkeit rückwirkend gekündigt werden?
Ja, eine rückwirkende Kündigung bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit ist in allen Tarifen bis 2 Jahre möglich.
Werde ich bei Arbeitslosigkeit von Beiträgen befreit?
In NEO M und NEO L gibt es eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 12 Monate. In NEO S ist dies nicht enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2025