Was gilt bei Neodigital als Unfall? In der Unfallversicherung von Neodigital ist der Unfallbegriff in den Tarifen NEO S, NEO M und NEO L weit gefasst und schließt zahlreiche Zusatzereignisse wie Vergiftungen, Erfrierungen, Infektionskrankheiten und Bewusstseinsstörungen mit tarifabhängigen Grenzen ein.
- Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen: in allen Tarifen enthalten.
- Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe: in allen Tarifen enthalten.
- Unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug: in allen Tarifen enthalten.
- Erfrierungen: in allen Tarifen enthalten.
- Ertrinken und Ersticken: in allen Tarifen enthalten.
- Strahlenschäden: in allen Tarifen enthalten.
- Tollwut, Wundstarrkrampf: in allen Tarifen enthalten.
- Bewusstseinsstörungen durch Alkohol, Medikamente und beim Führen von Kraftfahrzeugen: NEO S bis 1,3 ‰, NEO M bis 1,5 ‰, NEO L bis 1,8 ‰.
- Tauchtypische Gesundheitsschäden und Druckkammerkosten: NEO S bis 50.000 EUR, NEO M bis 50.000 EUR, NEO L bis 50.000 EUR.
- Herzinfarkt, Schlaganfall: in allen Tarifen enthalten.
- Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge einer ungewollten Einnahme von K.-o.-Tropfen: in allen Tarifen enthalten.
- Kitesurfen: in allen Tarifen enthalten.
- Sonnenbrand oder -stich: in allen Tarifen enthalten.
- Raubüberfall/Geiselnahme: 3.000 EUR (in NEO L).
- Erweiterte erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegungen: in allen Tarifen enthalten.
- Erstmalig im Leben stattgefundene epileptische und andere Krampfanfälle: in allen Tarifen enthalten.
- Weitere Bewusstseinsstörungen: in allen Tarifen enthalten.
- Fahrtveranstaltungen zur Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit: in allen Tarifen enthalten.
- Freizeitrennen mit Karts auf Kartbahnen: in allen Tarifen enthalten.
- Infektionskrankheiten: in allen Tarifen enthalten.
- Erweiterte Impfschäden: in allen Tarifen enthalten.
- Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe und Nahrungsmittelvergiftungen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Der Unfallbegriff bestimmt, welche Ereignisse als Unfall gelten und damit versichert sind. Neben klassischen Unfällen sind hier viele Zusatzereignisse eingeschlossen, teils mit tarifabhängigen Höchstgrenzen wie beim Alkoholpromille am Steuer oder bei tauchtypischen Gesundheitsschäden.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alkoholwert bin ich beim Autofahren versichert?
Bewusstseinsstörungen durch Alkohol beim Führen von Kraftfahrzeugen sind in NEO S bis 1,3 ‰, in NEO M bis 1,5 ‰ und in NEO L bis 1,8 ‰ abgedeckt.
Sind Tauchunfälle mitversichert?
Ja, tauchtypische Gesundheitsschäden und Druckkammerkosten sind in allen Tarifen bis 50.000 EUR abgedeckt.
Ist ein Raubüberfall abgesichert?
Raubüberfall/Geiselnahme ist mit 3.000 EUR abgesichert, allerdings nur im Tarif NEO L.
Zählen Herzinfarkt und Schlaganfall als Unfall?
Ja, Herzinfarkt und Schlaganfall sind in allen Tarifen vom Unfallbegriff umfasst.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2025