Welche Invaliditätsleistungen bietet die Unfallversicherung von Neodigital? Die Tarife NEO S, NEO M und NEO L regeln unter anderem Fristen zur Feststellung der Invalidität, eine erweiterte Gliedertaxe sowie einen Invaliditätsvorschuss mit tarifabhängigen Unterschieden.
- Neubemessung des Invaliditätsgrads bis zu 3 Jahre, bei Kindern 5 Jahre: in allen Tarifen enthalten.
- Frist für den Eintritt der Invalidität: NEO S 15 Monate, NEO M 15 Monate, NEO L 15 Monate.
- Frist zur Geltendmachung und ärztlichen Feststellung der Invalidität: NEO S 15 Monate, NEO M 18 Monate, NEO L 24 Monate.
- Erweiterte Gliedertaxe: in NEO S nicht enthalten, NEO M inklusive Niere und Milz, NEO L inklusive Niere, Milz und andere.
- Invaliditätsvorschuss auch ohne Todesfallsumme: NEO M bis 15.000 EUR, NEO L 15.000 EUR (in NEO S nicht enthalten).
- Erweiterter Invaliditätsgrad bei Vorschädigung an Auge/Ohr: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Bei bleibenden Unfallfolgen zahlt die Versicherung eine Invaliditätsleistung. Wichtig sind die Fristen zur Feststellung und Meldung sowie die Gliedertaxe, die je nach Tarif unterschiedlich weit gefasst ist und einen Vorschuss vorsieht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, die Invalidität feststellen zu lassen?
Die Frist zur Geltendmachung und ärztlichen Feststellung beträgt in NEO S 15 Monate, in NEO M 18 Monate und in NEO L 24 Monate.
Was umfasst die erweiterte Gliedertaxe?
In NEO M ist sie inklusive Niere und Milz, in NEO L inklusive Niere, Milz und andere. In NEO S ist sie nicht enthalten.
Gibt es einen Invaliditätsvorschuss?
Ja, in NEO M und NEO L bis 15.000 EUR auch ohne Todesfallsumme. In NEO S ist dies nicht enthalten.
Kann der Invaliditätsgrad später neu bemessen werden?
Ja, eine Neubemessung ist in allen Tarifen bis zu 3 Jahre, bei Kindern bis 5 Jahre möglich.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2025