Wie regelt die Hausratversicherung Spezial von Neodigital Obliegenheiten und Gefahrerhöhung? Bei Abwesenheit bis 1 Jahr wird kein Einwand der Gefahrerhöhung erhoben, und beim Aufstellen eines Gerüsts besteht keine Anzeigepflicht. Die Regelungen sind in den Tarifen L Spezial und XL Spezial identisch.
- Kein Einwand der Gefahrerhöhung bei Abwesenheit bis: L Spezial 1 Jahr, XL Spezial 1 Jahr.
- Keine Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüsts: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen erleichtern den Versicherungsschutz im Alltag: Auch bei längerer Abwesenheit bleibt der Schutz erhalten, und das Aufstellen eines Gerüsts muss nicht gemeldet werden. So bleiben typische Obliegenheiten unproblematisch.
Häufige Fragen
Bleibt der Schutz bei längerer Abwesenheit bestehen?
Ja, bei Abwesenheit bis 1 Jahr wird in beiden Tarifen kein Einwand der Gefahrerhöhung erhoben.
Muss ein Gerüst gemeldet werden?
Nein, beim Aufstellen eines Gerüsts besteht in beiden Tarifen keine Anzeigepflicht.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hausratversicherung Spezial 2025