Bei Obliegenheiten und Gefahrerhöhung regelt die Neodigital Hausratversicherung in den Tarifen NEO S, NEO M und NEO L unter anderem den Verzicht auf den Einwand der Gefahrerhöhung bei Abwesenheit sowie die Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüsts.
- Kein Einwand der Gefahrerhöhung bei Abwesenheit bis: NEO S 60 Tage, NEO M 3 Monate, NEO L 6 Monate.
- Keine Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüsts: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherten. Der Versicherer verzichtet je nach Tarif für unterschiedlich lange Abwesenheitszeiten auf den Einwand einer Gefahrerhöhung. Zudem entfällt in allen Tarifen die Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüsts.
Häufige Fragen
Wie lange darf die Wohnung unbeaufsichtigt sein?
Kein Einwand der Gefahrerhöhung bei Abwesenheit gilt in NEO S bis 60 Tage, NEO M bis 3 Monate, NEO L bis 6 Monate.
Muss ein Gerüst gemeldet werden?
Nein, in allen Tarifen besteht keine Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüsts.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hausratversicherung NEO 2025