Die Privathaftpflicht von Neodigital deckt in allen Tarifen NEO S, NEO M und NEO L auch grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen ab, sodass der Versicherungsschutz nicht schon bei einem leichten Verstoß gegen Pflichten entfällt.
- Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Punkt regelt, wie mit grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen umgegangen wird. Solche Verstöße gegen vertragliche Pflichten sind mitversichert und führen nicht automatisch zum Verlust des Schutzes. Die Leistung gilt in allen Tarifen.
Häufige Fragen
Sind grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen mitversichert?
Ja, in allen Tarifen enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2025