Die Privathaftpflicht von Neodigital deckt Schäden an gemieteten Räumen sowie an gemieteten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen ab – der Schutz für bewegliche Sachen unterscheidet sich zwischen den Tarifen NEO S, NEO M und NEO L.
- Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen beweglichen Sachen: NEO S nicht enthalten, NEO M 10.000 EUR mit Selbstbeteiligung 150 EUR, NEO L 10.000 EUR mit Selbstbeteiligung 150 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Hier geht es um Schäden an Dingen, die man gemietet, gepachtet oder geliehen hat. Schäden an gemieteten Räumen sind grundsätzlich abgedeckt. Für bewegliche Sachen gelten je nach Tarif Höchstbetrag und Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Sind Schäden an gemieteten Räumen versichert?
Ja, in allen Tarifen enthalten.
Wie sind Schäden an geliehenen beweglichen Sachen gedeckt?
NEO S nicht enthalten, NEO M und NEO L jeweils bis 10.000 EUR mit Selbstbeteiligung 150 EUR.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2025