Die Privathaftpflicht von Neodigital schließt zahlreiche mitversicherte Tätigkeiten ein, etwa Betriebspraktika, ehrenamtliches Engagement sowie Gefälligkeits- und berufliche Haftpflichtansprüche – der Umfang unterscheidet sich je nach Tarif NEO S, NEO M und NEO L.
- Teilnahme an Betriebspraktika/fachpraktischem Unterricht: in allen Tarifen enthalten.
- Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): in allen Tarifen enthalten.
- Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG): in allen Tarifen enthalten.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten: in allen Tarifen enthalten.
- Gefälligkeitsschäden: in allen Tarifen 10.000 EUR, Selbstbeteiligung 150 EUR.
- Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Dritten bei nicht selbstständiger Tätigkeit: NEO S nicht enthalten, NEO M bis 10.000 EUR mit Selbstbeteiligung 250 EUR, NEO L bis 10.000 EUR mit Selbstbeteiligung 250 EUR.
- Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers bei nicht selbständiger Tätigkeit: NEO S nicht enthalten, NEO M nicht enthalten, NEO L bis 10.000 EUR mit Selbstbeteiligung 250 EUR.
- Haftpflichtansprüche bei nebenberuflichen Tätigkeiten mit einem Gesamtumsatz bis: NEO S nicht enthalten, NEO M nicht enthalten, NEO L 12.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zeigt, welche zusätzlichen Tätigkeiten außerhalb des klassischen Alltags mitversichert sind, etwa Praktika, Ehrenamt oder Gefälligkeiten. Bei einigen Leistungen gelten Höchstbeträge und Selbstbeteiligungen, die von Tarif zu Tarif variieren.
Häufige Fragen
Sind Gefälligkeitsschäden abgedeckt?
Ja, in allen Tarifen bis 10.000 EUR mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR.
Wie sind Ansprüche von Arbeitskollegen versichert?
Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Dritten bei nicht selbstständiger Tätigkeit: NEO S nicht enthalten, NEO M und NEO L bis 10.000 EUR mit 250 EUR Selbstbeteiligung.
Ist ehrenamtliches Engagement mitversichert?
Ja, ehrenamtliche Tätigkeiten sind in allen Tarifen enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2025