Sind Mietsachschäden in der Hundehalterhaftpflicht der Neodigital abgesichert? Die Tarife NEO S, NEO M und NEO L decken Schäden an gemieteten Räumen, mobilen Einrichtungsgegenständen sowie Hundeanhängern, Kutschen und Schlitten in unterschiedlichem Umfang.
- Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden: NEO S nicht enthalten, NEO M 300.000 EUR mit Selbstbeteiligung 500 EUR, NEO L 5 Mio. EUR mit Selbstbeteiligung 500 EUR.
- Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen: 50.000 EUR (in allen Tarifen enthalten).
- Mietsachschäden an gemieteten Hundeanhängern, Kutschen und Schlitten: 10.000 EUR (in allen Tarifen enthalten).
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Hund Schäden an gemieteten Sachen verursacht, greift die Mietsachschadendeckung. Für Räume in Gebäuden gelten je nach Tarif verschiedene Höchstbeträge mit Selbstbeteiligung, während Einrichtungsgegenstände und gemietete Anhänger, Kutschen oder Schlitten bis zu festen Summen abgesichert sind.
Häufige Fragen
Sind Schäden an gemieteten Räumen versichert?
Bei NEO M bis 300.000 EUR und bei NEO L bis 5 Mio. EUR, jeweils mit 500 EUR Selbstbeteiligung; im Tarif NEO S ist diese Leistung nicht enthalten.
Wie hoch ist die Deckung für gemietete Einrichtungsgegenstände?
Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen sind bis 50.000 EUR in allen Tarifen abgedeckt.
Sind gemietete Hundeanhänger mitversichert?
Ja, Schäden an gemieteten Hundeanhängern, Kutschen und Schlitten sind bis 10.000 EUR abgesichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hundehaftpflichtversicherung 2025