In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung gilt bei Vermietung von Fremdenzimmern:
In der Neodigital Privat-Haftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung von bis zu 8 Zimmern an Urlauber, sofern kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz erfolgt und sich diese innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein befinden, versichert.