In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt, sofern der Versicherungsnehmer dieses längstens innerhalb von 3 Monaten seit der Schadensmeldung wünscht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist.
Regressansprüche gegenüber schadenersatzpflichtigen Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind.