In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung gilt für Tiere:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von
a) zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
b) gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen,
c) Bienen,
d) Blinden- und Behindertenbegleithunden,
e) 3 Hausschweinen, 5 Schafen /Ziegen, 15 Hühnern/ Enten/Gänsen,
f) der erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Haltung und Hütung von im Haushalt des Versicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) zu privaten Zwecken.
Kein Versicherungsschutz besteht für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Kleintiere.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
a) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
b) als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
c) als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch:
Wilde Kleintiere
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt, sofern die Haltung den gesetzlichen/behördlichen Bestimmungen entspricht.
Hierzu zählen unter anderem (auch giftige) Spinnen, Skorpione, Schleichen, Eidechsen, Chamäleons, Leguane, Geckos, Warane, Schlangen (auch Riesenschlangen) und Wanderratten.
Mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen (z. B. für einen Feuerwehreinsatz) zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres. Diese Aufwendungen sind auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Hierunter fallen nicht Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke, Gämsen, Mufflons, Affen, Greifvögel (z. B. Adler, Falke) und Laufvögel (z. B. Strauß).
Haltung von Signal- und Behindertenbegleithunden
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes z. B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund mitversichert, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des vorgenannten Hundes ist.