In der Privaten Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung gilt:
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden,
wenn
a) vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde, oder
b) der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt
hat, oder
c) dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt,
spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt auch das Teilkündigungsrecht.
In der Neodigital Privat-Haftpflicht haben beide Parteien das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder
zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll. Bei Teilkündigung durch den Versicherer kann dies nur nach den Bestimmungen von PUnkt "Kündigungsrecht und Punkt "Kündigung durch Versicherungsnehmer" erfolgen.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
In der Neodigital Privat-Haftpflicht gilt auch tägliches Kündigungsrecht:
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin – gekündigt werden.