Die Private Haftpflichtversicherung der Neodigital Versicherung schützt bei Abwässer- und Allmählichkeitsschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden
a) durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube oder Kleinkläranlage ausschließlich für die eigenen häuslichen Abwässer inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
c) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit
und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
In der Neodigital Privat-Haftpflichtversicherung gilt bei Allmählichkeitsschäden, auch:
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einem Sachschaden, der entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).