Die Neodigital Elementarversicherung schützt vor Naturgefahren, jedoch sind bestimmte nicht versicherte Sachen vom Leistungsumfang ausgeschlossen.
Nicht versichert sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist:
a) Bargeld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind;
b) Geschäftsunterlagen;
c) Baubuden, Zelte, Traglufthallen;
d) Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen;
e) Hausrat aller Art;
f) Grund und Boden, Wald oder Gewässer;
g) Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler) samt Inhalt sowie Geldautomaten;
h) Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen.