Die Neodigital Glasversicherung behandelt nicht versicherte Schäden und Gefahren, die für die Absicherung von Glasobjekten relevant sein können.
Nicht versichert sind folgende Schäden
1. Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z. B. durch Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche).
2. Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen werden undicht.
Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht:
1. Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
2. Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
3. Leitungswasser;
4. Sturm, Hagel;
5. weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.