Die Neodigital Hausratversicherung informiert über den Schutz bei Erpressung zur Herausgabe versicherter Sachen an einem anderen Ort und bietet klare Regelungen im Schadensfall.
1. In der Neodigital Hausratversicherung besteht nach einem versicherten Raub, auch dann Versicherungsschutz, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde.
2. Der Versicherungsnehmer muss den Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.