Die Neodigital Hausratversicherung schützt vor Schäden durch Online-Betrug und übernimmt Datenrettungskosten, um umfassende Absicherung im digitalen Bereich zu gewährleisten.
Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens sind versichert.
Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernde Einwirkung beruhen. Der Schadenaufwand ist durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Bei der Neodigital Hausratversicherung werden folgende Kosten für die Datenwiederherstellung übernommen:
1. Die Neodigital Hausratversicherung ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung - und nicht der Wiederbeschaffung - von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
2. Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für
2.1 Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht
berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien);
2.2 Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungsoder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen
Lizenzerwerbs.
3. Entschädigungsgrenzen
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 2.500 EU