Die Neodigital Hausratversicherung bietet Schutz bei Taschendiebstahl und stellt klare Regelungen zur Verfügung, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein.
1. In der Neodigital Hausratversicherung gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag das 60. Lebensjahr vollendet haben, einfacher Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen (einschließlich Brieftaschenund Geldbörsen), die unmittelbar am Körper getragen werden einschließlich dem Inhalt dieser Taschen mitversichert.
2. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
3. Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR.
4. Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.