Die Neodigital Hausratversicherung bietet Schutz bei Trickdiebstahl und sichert den Hausrat gegen verschiedene Formen des Diebstahls ab. Sie schützt vor Trickdiebstahl aus der versicherten Wohnung.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die ein Dieb, der durch Täuschung durch ihn oder weitere Mitwirkende in die Wohnung gelangt ist, entwendet.
Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert.
Für Wertsachen werden je Versicherungsfall maximal 1.000 Euro entschädigt.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt auch :
1. Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
2. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
3. Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 3.000 EUR.
4. Der Versicherungsnehmer muss die abhanden gekommenen Kredit - und/oder Scheckkarte(n) unverzüglich sperren lassen und den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.