In der Neodigital Hausratversicherung trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Obliegenheiten
Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
Bei der Neodigital Hausratversicherung besteht folgende Regelung zur Kostenerstattung für Sachverständigenverfahren:
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 5.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer durch den Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens bis zu einem Betrag von 5.000 EUR.