Die Neodigital Hausratversicherung deckt neben dem Schutz Ihres Eigentums auch Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch oder Diebstahl ab. Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt auch:
1. In der Neodigital Hausratversicherung werden die Kosten erstattet, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschaden entstehen.
2. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen einen Einzelgesprächsnachweis des Telekommunikationsunternehmens einzureichen.
3. Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 500 EUR