Die Neodigital Hausratversicherung bietet Schutz bei Diebstahl aus dem Krankenhaus und sichert den Hausrat sowie persönliche Gegenstände umfassend ab. Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von versicherten Sachen aus Patientenzimmern während eines stationären Krankenhaus-, Kur-, Reha-, Pflege- oder Sanatoriumsaufenthalts sowie einer Kurzzeitpflege.
Voraussetzung ist, dass sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person als Patient in einer genannten Einrichtungen befindet.
Wertsachen sind bis zu einem Betrag in Höhe von 600 Euro mitversichert, wenn sie sich in einem verschlossenen Behältnis (Schrank/Nachttisch) der stationären Einrichtung befinden.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt auch:
1. Die Neodigital Hausratversicherung leistet auch Entschädigung für einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationärem Krankenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums- oder Kuraufenthalt des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
2. Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR. Die Entschädigung für Bargeld und Wertsachen ist auf 500 EUR begrenzt.
3. Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.